Einheitliche Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren

    Einheitliche Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren

    Die Anwendung VStV ist die zentrale Plattform zur Abwicklung von Verwaltungsstrafverfahren im Bereich des österreichischen Innenministeriums (BM.I) sowie für sämtliche Verwaltungsstrafbehörden Österreichs. Es dient der Erfassung von Verwaltungsstrafen durch Exekutivorgane und Mitarbeiter der Behörde sowie der Abarbeitung des Verwaltungsstrafverfahrens durch die zuständigen Behörden.

    Kunde

    Das Bundesministerium für Inneres (BM.I) ist für das österreichische Sicherheitswesen verantwortlich, das auch die Bundespolizei umfasst.

    Highlights

    • Eine zentrale Applikation zur Abwicklung von Verwaltungsstrafen
    • Größter ELAK Österreichs
    • Prinzip der Einmalerfassung
    • Voll integriertes und flexibles Workflowmanagement
    • Steigerung der Datenqualität durch zahlreiche Schnittstellen
    • Versand von Schreiben über eine zentrale Druckstraße

    Ausgangssituation

    Bisher arbeiteten Mitarbeiter der Behörde und der Exekutive mit jeweils zwei unterschiedlichen Systemen, wobei viele Prozesse auch noch in Papierform abgewickelt wurden. Das Projekt PAD NG (Protokollieren-Anzeigen-Dokumentieren Next Generation) verfolgt das Ziel, die derzeitige Applikation auf eine einheitliche und moderne technologische Plattform zu stellen. VStV ist das erste Modul von PAD NG. Es umfasst die Anzeigenerfassung durch die Exekutive sowie eine für die Behörden entwickelte workflowgesteuerte Applikation zur Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren.

    VstV in der Exekutive

    Eingehende Daten von den anliefernden Systemen (Radar, Asfinag, etc.) und Anzeigen der Exekutive werden in das System aufgenommen. Mithilfe der Applikation wird die Anzeigenerfassung der Exekutive optimal unterstützt und zudem die Datenweitergabe an die zuständigen Behörden in den Landespolizeidirektionen als auch den Bundesländern gewährleistet. Bereits über 21.100 Mitarbeiter der Exekutive nutzen die Applikation.

    Implementierung in der Behörde

    Mit VStV steht die Führung eines vollständigen elektronischen Aktes mit allen zugehörigen Formularen und Dokumenten für die Nutzer zur Verfügung. Konkret betrifft dies alle Dienststellen des BM.I (Polizei-Kommissariate, Landespolizeidirektionen,..). Durch die vollständige Abbildung aller Aktenbestandteile wird die gezielte Suche nach Strafakten mit definierter Akteneinsicht ermöglicht. Im Sinne der Harmonisierung von organisatorischen Prozessen steht mit VStV ein einheitlicher Workflow für alle Strafämter und den Strafvollzug zur Verfügung. Neben einer Vielzahl an neuen Funktionen bietet VStV auch eine höhere Qualität der Datenerfassung durch einen Datenabgleich mit Registeranwendungen wie ZMR, FSR, IDR, KZR und EKIS, bei gleichzeitig weniger Schreibarbeit.

    Vollautomatisierte Funktionen der Massenverarbeitung für Anonymverfügung, Lenkererhebung, Strafverfügung und Mahnung bieten zusätzlich die Möglichkeit zur Ansicht der versendeten Dokumente. Durch die Zentralisierung der einzelnen Anwendungsfunktionen erfolgt der Versand von Schreiben über eine zentrale Druckstraße.

    VStV in den Bundesländern

    In den Bundesländern wurden bisher jeweils eigene Applikationen zur Bearbeitung von Verwaltungsstrafen verwendet. Um Synergien österreichweit nutzen zu können, soll die Applikation VStV schrittweise in allen Bundesländern eingeführt werden. Den Anfang machte das Land Burgenland, das die Applikation bereits in allen Bezirkshauptmannschaften nutzt. Ziel ist, dass die Erfassung und Verarbeitung von Verwaltungsstrafen österreichweit in einer zentralen Applikation erfolgt.

    „Die Applikation erleichtert das Zusammenspiel der Exekutive und Behörde in den einzelnen Bundesländern. Außerdem können wir durch die flexiblen Konfigurationsmöglichkeiten rasch auf sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen reagieren.“

    Jürgen Doleschal, Projektleiter im BM.I

    Hohe Komplexität und kurze Durchlaufzeit

    In einer Durchlaufzeit von nur einem Jahr wurde das Modul in der Exekutive eingeführt und ging am 29.07.2013 in Betrieb. Der Vollbetrieb in der Behörde erfolgte am 01.03.2014 nach einer Durchlaufzeit von 1,5 Jahren. Eine Herausforderung stellte dabei die Einrichtung der zahlreichen Schnittstellen sowie die Migration der Altdaten dar. Die große Anzahl an beteiligten Personen aus unterschiedlichen Organisationen (BM.I, Bundesländer, Magistrate, ASFINAG, Wiener Linien,...) erforderte zudem ein hohes Maß an Koordination und Kommunikation.

    Ausblick

    Im Rahmen des Rollouts in den Bundesländern wird die Applikation laufend weiterentwickelt und an die bundeslandspezifischen Anforderungen (Druckstraßenanbieter, Schnittstellen zu Fachsystemen, etc.) angepasst. Geplant ist weiters die Einführung von Online-Formularen, um ein modernes und bürgernahes E-Government zu ermöglichen. Bürger können sich somit künftig diverse Behördenwege sparen und Formulare wie z.B. Lenkerauskünfte gleich online übermitteln. Diese Daten können direkt in die Applikation übernommen werden.

    Screenshots

    Bearbeitung eines Strafakts

    Ansicht eines versandten Dokuments

     
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