Onlinezugangsgesetz (OZG): Umsetzung einfach & schnell

Die Umsetzung des Onlinzugangsgesetzes bringt für deutsche Verwaltungsbehörden einige Herausforderungen mit sich. Im Vordergrund steht die Digitalisierung von Bürger:innenservices auf eine einfache, schnelle und sichere Weise. Die definierten Vorgaben des OZG-Umsetzungskatalogs müssen hierbei vollumfänglich berücksichtigt werden. Dazu bietet sich der Einsatz einer umfangreichen SelfService-Portallösung an.

Das Problem

Für Behörden ist es verpflichtend, ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Durch das Onlinezugangsgesetz müssen Verwaltungsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland digital zur Verfügung stehen. Wie kann es gelingen, diese Services ohne viel Aufwand online anzubieten und abzuwickeln?

Die Lösung

Im Acta Nova Dialog Portal können Bürger:innenservices, aber auch interne Prozesse aus der Geschäftsbearbeitung heraus - ohne Programmierung beziehungsweise auf Low-Code-Basis - digital angeboten werden. Hierbei werden die Anforderungen des Umsetzungskatalogs im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erfüllt. So werden Abläufe in der öffentlichen Verwaltung effizienter, transparenter und Serviceorientierter angeboten.

Die moderne SelfService-Portallösung

Erfahren Sie mehr über das Acta Nova Dialog Portal und dessen Einsatzmöglichkeiten zur Bereitstellung digitaler Bürgerservices.


Was ist das Onlinezugangsgesetz?

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen werden Bund, Länder und Kommunen in Deutschland dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Portale auch digital anzubieten. In der ursprünglich veröffentlichten Version des Onlinezugangsgesetzes war die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorgesehen. Das Onlinezugangsgesetz wurde auf Basis der Erfahrungen aus der ersten Phase weiterentwickelt. Das Ergebnis wurde als Onlinezugangsgesetz 2.0 veröffentlicht.

Welche Änderungen bringt das Onlinezugangsgesetz 2.0?

Im Onlinezugangsgesetz 2.0 wurde seitens des deutschen Bundesinnenministeriums die Frist zur Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen gestrichen. Die Begründung: die Digitalisierung ist ein Dauerprojekt und es ist daher nicht zielführend, sich hier eine Frist zu setzen. Bund und Länder sind jedoch auch im OZG 2.0 verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Portale elektronisch anzubieten. Vom Bund werden hier künftig Basisdienste zur Verfügung gestellt. Der Bund stellt im Portalverbund ein zentrales Bürgerkonto bereit. Des Weiteren ist auch ein elektronisches Siegel geplant, welches von behördlichen Institutionen als e-Signatur verwendet wird. Länder und Kommunen sollen sich an die Verwaltungsleistungen des vom Bund bereitgestellten Portals anschließen. Dabei sind die Länder verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Anbindung an den Portalverbund sicherzustellen. Das Prinzip „Einer für Alle“ behält seine Gültigkeit. Das Acta Nova Dialog Portal ist für diese Voraussetzung durch seinen holistischen Ansatz und die offene Architektur mit vielen Schnittstellen bestens gerüstet.

Der OZG-Umsetzungskatalog & das „EfA“-Prinzip

Ganz zentral ist im Digitalisierungsprogramm dabei das Motto "Einer für Alle" – oder kurz: "EfA". Sprich, jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder sie auch nutzen können und den Online-Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Im "Einer für Alle" Umsetzungskatalog haben Bund und Länder genau definiert, welche Kriterien ein Onlinedienst erfüllen muss, um nachnutzbar im Sinne des „Einer für Alle“-Prinzips zu sein. Demnach muss ein Onlinedienst folgende Punkte aufweisen:

  • Design: neutrales Design
  • Schnittstelle: offene Schnittstelle für den standardisierten Datenaustausch mit Fachverfahren
  • Datenrouting: Datenrouting in kommunalen Behörden mithilfe des „Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung“ (DVDV)

Vorteile des EfA-Prinzips

Das „EfA“ Nachnutzungsmodell sorgt für einen ganzheitlichen Leistungsaustausch im föderalen Kontext. Der Umsetzungskatalog für OZG-Leistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes orientiert sich dabei nicht an den behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürger:innen. Das bedeutet konkret: Verwaltungsleistungen sollen für Bürger:innen möglichst einfach und unkompliziert zugänglich gemacht werden. Der Erfolg der Digitalisierungsbestrebungen wird daran gemessen, wie hoch die Akzeptanz und Nutzung bei Bürger:innen und Unternehmen ist. So soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des bis dato größten Modernisierungsprojekts der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland gelingen und zu nachhaltigem Erfolg führen.

Bürgerservices OZG-konform bereitstellen mit dem Acta Nova Dialog Portal

Mit dem Acta Nova Dialog Portal können Bürgerservices, aber auch interne Prozesse aus der Geschäftsbearbeitung, digital angeboten werden. So können Bürger:innen ihre Behördenwege bequem und zeitsparend online erledigen. Barrierefrei, rund um die Uhr und vor allem: entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes. Das Acta Nova Dialog Portal erfüllt nicht nur sämtliche Ansprüche des OZG sondern ist zudem einfach in der Handhabung. So gestalten sich die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung nicht nur effizienter, sondern auch transparenter. Das spart wertvolle Zeit und Kosten.

Vorteile des Acta Nova Dialog Portals hinsichtlich des OZG Umsetzungskatalogs:

  • Digitalisierung mit Strategie:
    Das Acta Nova-Team blickt auf langjährige Erfahrung zurück und das Dialog Portal erfüllt gezielt alle Vorgaben des OZG Umsetzungskatalogs.
  • Einfache Handhabung:
    Mit dem Dialog Portal haben Sie einen einfachen Weg, um Bürgerservices digital bereitzustellen.
  • Mehrwert für Bürger:innen:
    Die Servicequalität steht klar im Fokus, um gemäß der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes die Akzeptanz digitaler Lösungen bei Bürger:innen zu erhöhen.

So gelingt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Das Modernisierungsprojekt im Zuge des Onlinezugangsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist ein Meilenstein hinsichtlich der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die Servicequalität für Bürger:innen wird durch digitale Lösungen erhöht. Zentral für eine gelungene Umsetzung sind Portallösungen, welche einfach in der Handhabung sind und somit zu einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Mit dem flächendeckenden Einsatz des Acta Nova Dialog Portals können diese Ziele ganz einfach erreicht werden. Für die Umsetzung eines Digitalisierungsvorhabens dieser Größe braucht es jedenfalls einen erfahrenen und starken Partner. Das Acta Nova-Team von RUBICON kennt sich mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bestens aus und stellt OZG-konforme Lösungen bereit.

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