Gesetzesnovelle: Whistleblower-Richtlinie für Unternehmen verpflichtend!


Was versteht man unter einem Whistleblower?

Whistleblower:innen oder auch Hinweisgeber:innen sind Personen, die unethisches Verhalten oder Missstände aufdecken. Wichtige Informationen werden von ihnen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht. Darunter fallen Missstände bzw. Straftaten, von denen die Whistleblower:innen innerhalb eines Unternehmens, aber auch außerhalb davon erfahren. Gemeint sind hier Straftaten wie Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch, allgemeine Gefahren etc.

Schutz von Whistleblowern durch internes Hinweisgebersystem

Am 23. Oktober 2019 beschloss das Europäische Parlament und der Rat die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (2019/1937). Sie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das europäische Unionsrecht melden. Darunter fallen z. B. der Verbraucher- und Datenschutz, das öffentliche Auftragswesen, die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung u.v.m. Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) müssen Meldungen sicher und vertraulich abgeben können. Dementsprechend muss ein sogenanntes Hinweisgebersystem verpflichtend eingerichtet werden. Als interner Meldekanal kann z. B. ein anonymer Briefkasten dienen.

Was ist ein anonymer Briefkasten?

Über einen anonymen Briefkasten lassen sich vertrauliche Daten einfach und sicher über einen anonymen Datenaustausch kommunizieren. Die Identität des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin bleibt hierbei weitestgehend geschützt.

Für wen und ab wann gilt die Whistleblower-Richtlinie in Österreich, Deutschland und der EU?

Grundsätzlich gilt die Whistleblower-Richtlinie seit 17.12.2021 für alle Unternehmen innerhalb der europäischen Union mit über 249 Mitarbeiter:innen sowie Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen. Aber auch Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle von letzteren stehen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeiter:innen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist. Mit Ausnahme von Schweden und Dänemark befinden sich alle Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung in Verzug. Für Österreich erarbeitet das Arbeitsministerium derzeit ein entsprechendes Gesetz (Quelle: standard.at). In Deutschland ist ein erster Gesetzesentwurf im April 2021 gescheitert. Die Große Koalition konnte sich nicht einigen. Die Ampelregierung arbeitet bereits an einer Wiederaufnahme (Quelle: Haufe.de).

Anonymer Briefkasten als internes Meldesystem

Verstöße können sowohl von Internen als auch Externen über einen internen Kanal gemeldet werden. Dies kann mündlich (z.B. über eine Telefon-Hotline, eine:n spezielle:n Beauftragte:n) oder schriftlich (über Postweg, Briefkasten, E-Mail-Account, etc.) erfolgen. Mit der RUBICON Lösung Acta Nova bieten wir Ihnen eine sichere Online-Plattform. Diese sammelt und strukturiert zentral alle Meldungen und dient somit als anonymer Briefkasten. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin, aber auch Dritter, die ggf. in der Meldung erwähnt werden, wird über den gesamten Prozess geschützt.

Reaktionspflicht und Einhaltung von Fristen

Sobald ein Verstoß gemeldet wird, muss dieser Person der Meldungseingang innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Auch das erfolgt ganz einfach über die von RUBICON bereitgestellte Online-Plattform. Dem oder der Whistleblower:in wird außerdem ein:e unparteiische:r Ansprechpartner:in innerhalb Ihres Unternehmens genannt. Um in Kontakt zu bleiben, kann aber auch eine eigene Abteilung eingerichtet werden. Innerhalb von drei Monaten informiert diese:r über die ergriffenen Maßnahmen, den Stand der Ermittlung und ggf. deren Ergebnis. Die Plattform erstellt hierfür automatisch Erinnerungen, sodass alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

Whistleblower-Richtlinie als Vorteil für Unternehmen

Grundsätzlich können Meldungen auch extern z.B. direkt an eine Behörde erfolgen. In der Regel fühlen sich Hinweisgeber:innen aber wohler, wenn sie Informationen intern melden können. Empirische Studien belegen außerdem, dass die Mehrheit es auch so handhabt (Quelle: EU-Richtlinie 2019/1937). Des Weiteren sind Fachleute der Meinung, dass das Unternehmen dadurch sowohl intern als auch extern einen guten Ruf aufbaut. Dementsprechend haben sie die Chance, rechtzeitig auf internes Fehlverhalten zu reagieren und so öffentliche Skandale zu vermeiden. Aber auch der Aufdeckung durch Medien wird so vorgegriffen. Ein "Kulturwandel" führt weg vom Bild des Verräters oder der Verräterin, hin zu mehr Transparenz, weniger Korruption, mehr Vertrauen und klaren Prozessen in der Wirtschaft (Quelle: standard.at).

Jetzt Whistleblower-Richtlinie umsetzen

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