Neues Lieferkettengesetz: Strenge Regeln ab 2023


Neues Lieferkettengesetz mit strengen Regeln für Unternehmen in Deutschland

Deutsche Unternehmen sind ab 2023 per Gesetz dazu verpflichtet, die grundlegenden Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Für die Umsetzung gibt es klare Anforderungen. Acta Nova unterstützt dabei mit der perfekten IT-Plattform zur einfachen und digitalen Prozessbearbeitung.

Für wen gilt das deutsche Lieferkettengesetz?

Durch die Globalisierung sind Lieferketten immer länger und komplexer geworden. Zudem stammen viele Produkte und Rohstoffe aus Entwicklungsländern mit schlechten Umwelt- und Arbeitsbedingungen. Deshalb wurde mit 25. Juni 2021 in Deutschland das Lieferkettengesetz beschlossen. Ziel ist die Verbesserung des Schutzes von Menschenrechten in globalen Lieferketten. (Quelle: BMZ Deutschland) Die Umsetzung muss ab Januar 2023 erfolgen. Betroffen sind zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 soll das Gesetz dann auch für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten.

Das Lieferkettengesetz und der Schutz von Menschenrechten

Das Lieferkettengesetz soll ein klares Signal an Unternehmen senden, die Menschenrechte nicht gegen wirtschaftliche Interessen aufzuwiegen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass bspw. das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit eingehalten wird. Nicht nur vom eigenen Unternehmen, sondern auch von unmittelbaren Zulieferbetrieben. Die Firmen unterliegen einer Sorgfaltspflicht – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette müssen ermittelt und bei konkreten Hinweisen auf Verstöße Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.

Worin besteht die Verantwortung für Unternehmen?

Unternehmen in Deutschland müssen laut Gesetz dafür Sorge tragen, dass die Menschenrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden. Die Anforderungen sind hierbei nach dem jeweiligen Einflussvermögen innerhalb der Lieferkette abgestuft. Kommt es etwa im eigenen Geschäftsbereich zu einer Verletzung der Menschenrechte, müssen die gesetzten Maßnahmen diese zwingend beenden.

Bei unmittelbaren Zulieferbetrieben muss es zumindest einen konkreten Plan zur Minimierung oder Vermeidung der Verletzung geben. Feststeht, Unternehmen müssen reagieren, sobald es klare Hinweise auf Verstöße gibt.

Wie sieht es mit einem EU-Lieferkettengesetz aus?

Seit Februar 2022 liegt auch auf EU-Ebene der Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten entlang der Lieferkette von Unternehmen vor. Auch hier müssen alle Unternehmen mit einer bestimmten Größe Risiken für Mensch und Umwelt identifizieren, vorbeugen, Maßnahmen evaluieren, Beschwerdeverfahren einrichten und öffentlich über die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht berichten. Diese Pflicht endet allerdings nicht beim fertigen Produkt, sondern erstreckt sich bis zur Entsorgung dessen und ist somit noch strenger.

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