Berichterstattung über RUBICON in „profil“ und „Standard“

Die beiden Medien haben nach einer anonym zugespielten Behauptung gemeinsam zur Auftragsvergabe des österreichischen Innenministeriums (BM.I) an RUBICON recherchiert. Dabei konnten sie, wie sie selbst schreiben, keine Hinweise auf ein Fehlverhalten feststellen. Dennoch wurden Artikel veröffentlicht, die durch Wortwahl und Andeutung nicht vorhandener Zusammenhänge den Eindruck von Ungereimtheiten erwecken – ohne jedoch einen Vorwurf zu erheben oder konkrete Verdachtsmomente zu liefern.
Tatsächlich haben sowohl RUBICON als auch das BM.I vollkommen korrekt gehandelt. Die berichteten Fakten lassen bei neutraler und chronologisch korrekter Betrachtung auch keinen Raum für Verdächtigungen. RUBICON hat sich im Gegenteil ohne Beziehungsnetzwerk bei mehreren Ausschreibungen durch außergewöhnliche Leistungen als Bestbieter gegen starke Konkurrenz durchgesetzt.

Am 27. November 2017 sind die folgenden Artikel erschienen:

  • „profil“ 48/2017: Treuebonus – Seit zehn Jahren vergibt das Innenministerium sensible IT-Aufträge an das Wiener Softwarehaus RUBICON. Ohne Ausschreibungen, ohne Öffentlichkeit. Auftragsvolumen bisher: 13,71 Millionen Euro. Es geht um „nationale Sicherheitsinteressen“ – und um eine interessante Seilschaft. Auszug auf profil.at
  • „Der Standard“: Innenministerium mit Dauerauftrag für IT-Schmiede – Das Innenministerium vergab in zehn Jahren Aufträge im Volumen von 13,6 Millionen Euro an immer dieselbe Wiener Softwareschmiede. Ausschreibungen gab es nicht, Rubicon IT wurde in Direktvergabe betraut. derstandard.at

Richtigstellung

Zunächst ist festzuhalten, dass alle an RUBICON vergebenen Projekte ausgeschrieben wurden, wenn auch nicht öffentlich.

  • Die vier aufgezählten Großprojekte wurden gemäß ÖNORM A 2050 ausgeschrieben. Der Verzicht auf öffentliche Vergabeverfahren ist im Sicherheitsbereich international üblich und gemäß Bundesvergabegesetz und EU-Vergaberichtlinie ausdrücklich vorgesehen. RUBICON ist in intensivem Wettbewerb jeweils unter mehreren Anbietern als Bestbieter hervorgegangen.
  • Die in beiden Artikeln prominent erwähnte Sicherheits-App wurde wegen Unterschreitung des Schwellwerts von EUR 100.000 nach BVergG § 41 im Direktvergabeverfahren ausgeschrieben. Unter drei Anbietern ist RUBICON als Bestbieter hervorgegangen.
  • Die genannten Bekanntschaften sind erst lange nach Begründung des Erfolgs von RUBICON im BM.I zustande gekommen, und auch danach wurden im Zuge der Recherche keine Hinweise auf ein Fehlverhalten gefunden.

Wir können hier nur ausdrücklich betonen, dass es weder durch das BM.I noch durch RUBICON irgendein Fehlverhalten gegeben hat – weder rechtlich noch im Sinne einer seriösen Geschäftsgebarung.

Wahl der Vergabeverfahren

Beginnend im Jahr 2006 hat das BM.I die Erneuerung und Neuentwicklung der folgenden Kernanwendungen ausgeschrieben und beauftragt (mit Zuschlagsdatum):

  • 2007: Elektronisches Dokumentationsmanagement- und Informationssystem (EDIS II) für das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
  • Anfang 2008: Workflow-Management-System für den Datenaustausch im Rahmen des Schengener Informationssystems für SIRENE-Büro im Bundeskriminalamt
  • 2011: Integrierte Kriminalpolizeiliche Datenanwendung (IKDA) für das Bundeskriminalamt
  • 2012: Protokollieren-Anzeigen-Daten (PAD) für die Bundespolizei

Alle Anwendungen beschäftigen sich funktional und prozessual mit Ermittlungs- und Strafverfahren und umfassen Schnittstellen zu bestehenden Systemen des BM.I. Weitgehende Kriterien zu Verlässlichkeit des Anbieters und seiner Mitarbeiter sowie die notwendige Geheimhaltung der zur Ausschreibungsbeantwortung erforderlichen Unterlagen führen dazu, dass für solche Verfahren routinemäßig keine öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt werden – auf Basis einer eigens dafür geschaffenen Regelung im Bundesvergabegesetz (§ 10 Abs. 1 BVergG) gemäß der EU-Vergaberichtlinie. Die nach ÖNORM A 2050 durchgeführten Ausschreibungen wurden jedoch unter Einbeziehung mehrerer Anbieter durchgeführt, und nach vorab definierten Zuschlagskriterien beauftragt.

2013 erfolgte der Auftrag zur Erstellung der BM.I Sicherheits-App. Diese sollte nach Wunsch des BMI innerhalb von zwei Monaten ab Auftragsvergabe erstellt und veröffentlicht werden: Mit erhöhten Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz, für drei Mobilplattformen, und inklusive eines spezifisch zu erstellenden Redaktionstools. Das BM.I hat dazu eine Ausschreibung an drei Unternehmen übermittelt, der Zuschlag erfolgte nach Ermittlung des Bestbieters durch Direktvergabe nach Bundesvergabegesetz an RUBICON. Das Auftragsvolumen war mit initial EUR 85.000 und einem Änderungsauftrag um EUR 8.000 exkl. USt unter dem entsprechenden Schwellwert, Sicherheitsbedenken haben bei der Wahl der Vergabeart keine Rolle gespielt. Danach wurde die Weiterentwicklung an ein anderes Unternehmen vergeben. 2016 wurde RUBICON anlässlich der Fußball-Europameisterschaft noch einmalig mit einer Änderung beauftragt. Die aktuelle Version wurde nicht von RUBICON geliefert.

Vorwurf der Beziehungsnetzwerke

Die anonyme Behauptung, RUBICON-Geschäftsführer Peter Grassnigg würde ein privates Naheverhältnis zu Michael Kloibmüller unterhalten, war Ausgangspunkt der Recherchen. Tatsächlich besteht nur eine „sehr, sehr weitläufige familiäre Verbindung“ („profil“). Die Medien konnten, wie sie selbst schreiben, keine Hinweise auf ein Fehlverhalten finden. In einer kurzen Anfrage im Zuge der Recherche gaben sie selbst an, diesem Umstand keine gesteigerte Bedeutung beizumessen.

Michael Kloibmüller wurde Ende 2008 von Innenministerin Maria Fekter zum Kabinettschef bestellt, nachdem die beiden erstgenannten Projekte längst beauftragt waren.

2013 wurden im Zuge einer Kapitalerhöhung Johannes Strohmayer und Robert Schächter durch ihre Beteiligungen zu Gesellschaftern der RUBICON. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zuschläge für alle vier Großprojekte bereits erteilt, lediglich die Sicherheits-App wurde danach ausgeschrieben. Auch hier wurden keine Hinweise auf eine Einflussnahme gefunden.

Erfolgreiche Projekte im In- und Ausland

Schon die Wortwahl im „profil“ zeigt einen Generalverdacht: „Kein schlechter Leistungsausweis, zählt doch das Unternehmen nicht eben zu den größten Anbietern der Branche.“

Wir hingegen meinen, uns für unsere Erfolge nicht verstecken zu müssen. RUBICON hat nicht nur vom BM.I und anderen österreichischen Behörden zahlreiche Aufträge erhalten und erfolgreich umgesetzt, wir konnten auch Behörden im benachbarten Ausland und namhafte Unternehmen der Privatindustrie von uns überzeugen. RUBICON hat über 170 hochqualifizierte Arbeitsplätze in Wien geschaffen und durch laufende Investitionen erfolgreiche Produkte für den internationalen Markt entwickelt.

Wo Innenpolitik-Journalisten automatisch einen Skandal vermuten, können wir nur entgegnen: Auch in Österreich ist es möglich, ohne Beziehungen und nur aufgrund hervorragender Leistungen als Unternehmen erfolgreich zu sein.

 
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