
Was versteht man unter einem Whistleblower?
Whistleblower:innen oder auch Hinweisgeber:innen sind Personen, die unethisches Verhalten oder Missstände aufdecken. Wichtige Informationen werden von ihnen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht. Darunter fallen Missstände bzw. Straftaten, von denen die Whistleblower:innen innerhalb eines Unternehmens, aber auch außerhalb davon erfahren. Gemeint sind hier Straftaten wie Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch, allgemeine Gefahren etc.Schutz von Whistleblowern durch internes Hinweisgebersystem
Am 23. Oktober 2019 beschloss das Europäische Parlament und der Rat die sogenannte Whistleblower-Richtlinie (2019/1937). Sie dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das europäische Unionsrecht melden. Darunter fallen z. B. der Verbraucher- und Datenschutz, das öffentliche Auftragswesen, die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung u.v.m. Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) müssen Meldungen sicher und vertraulich abgeben können. Dementsprechend muss ein sogenanntes Hinweisgebersystem verpflichtend eingerichtet werden. Als interner Meldekanal kann z. B. ein anonymer Briefkasten dienen.Was ist ein anonymer Briefkasten?
Über einen anonymen Briefkasten lassen sich vertrauliche Daten einfach und sicher über einen anonymen Datenaustausch kommunizieren. Die Identität des Hinweisgebers oder der Hinweisgeberin bleibt hierbei weitestgehend geschützt.Für wen und ab wann gilt die Whistleblower-Richtlinie in Österreich, Deutschland und der EU?
Grundsätzlich gilt die Whistleblower-Richtlinie seit 17.12.2021 für alle Unternehmen innerhalb der europäischen Union mit über 249 Mitarbeiter:innen sowie Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen. Aber auch Unternehmen, die im Eigentum oder unter Kontrolle von letzteren stehen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeiter:innen gibt es eine zweijährige Übergangsfrist. Mit Ausnahme von Schweden und Dänemark befinden sich alle Mitgliedsstaaten mit der Umsetzung in Verzug. Für Österreich erarbeitet das Arbeitsministerium derzeit ein entsprechendes Gesetz (Quelle: standard.at). In Deutschland ist ein erster Gesetzesentwurf im April 2021 gescheitert. Die Große Koalition konnte sich nicht einigen. Die Ampelregierung arbeitet bereits an einer Wiederaufnahme (Quelle: Haufe.de).