Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Österreich: Umsetzung in der Praxis


Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Österreich: Rechtssichere und schnelle Umsetzung in der Praxis

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das mit September 2025 in Österreich gilt, wird ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und Bürger:innenähe gesetzt. Die bisherige Amtsverschwiegenheit wird abgelöst und Bürgerinnen und Bürger erhalten erstmals einen gesetzlich geregelten Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse. Dieser Wandel erfordert nicht nur organisatorische Anpassungen in allen öffentlichen Einrichtungen, die unter die Zuständigkeit des Rechnungshofs fallen, sondern auch den Einsatz digitaler Lösungen. Das macht den Informationszugang effizienter und nutzerfreundlicher.

Was ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit in Österreich ab und ersetzt sie durch eine allgemeine Informationsfreiheit. Demnach verpflichtet das durch den Nationalrat beschlossene IFG, Behörden, staatsnahe Unternehmen sowie alle öffentlichen Einrichtungen in der Zuständigkeit des Rechnungshofs künftig Informationen von öffentlichem Interesse zugänglich zu machen.

Einerseits soll eine proaktive Veröffentlichung über das Informationsregister erfolgen – dazu zählen beispielsweise in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge. Andererseits erhalten die Bürger:innen ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen. Das bedeutet, dass diese bei staatlichen Stellen direkt angefragt werden können. Auskünfte müssen dann innerhalb von vier Wochen erteilt werden.

Eine Geheimhaltung ist nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Schutz personenbezogener Daten, die nationale Sicherheit oder andere gewichtige öffentliche Interessen betroffen sind. Ziel des IFG ist es, die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen und den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern.

Amtsgeheimnis & Informationsfreiheitsgesetz: Was ändert sich?

Das Amtsgeheimnis war in Österreich jahrzehntelang ein zentrales Prinzip der öffentlichen Verwaltung und verfassungsrechtlich verankert. Es verpflichtete Behörden und staatliche Institutionen zur Verschwiegenheit über bestimmte Informationen und stand in einem Spannungsverhältnis zur ebenfalls bestehenden Auskunftspflicht. Diese restriktive Regelung führte international immer wieder zu Kritik und einem schlechten Abschneiden Österreichs in Transparenzrankings.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird nun ein grundlegender Wandel eingeleitet. Die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit wird abgeschafft und durch eine allgemeine Informationsfreiheit ersetzt. Das am 31. Januar 2024 vom Nationalrat beschlossene IFG verpflichtet Behörden und staatsnahe Unternehmen, ab September 2025 Informationen von öffentlichem Interesse zugänglich zu machen. Dadurch soll staatliches Handeln transparenter werden, während Geheimhaltung nur noch in klar definierten Ausnahmefällen zulässig ist.

Für wen gilt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Österreich?

Die Informationspflicht nach dem IFG gilt für eine Vielzahl öffentlicher Stellen. Dazu zählen Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden und Gemeindeverbände wie beispielsweise Städte und Gemeinden. Eine Ausnahme bilden dabei Gemeinden und Gemeindeverbände mit unter 5.000 Einwohner:innen. Dies gilt nicht für Gemeindeverbände, die unabhängig von der Anzahl der Einwohner:innen zur proaktiven Veröffentlichung verpflichtet sind. Darüber hinaus erstreckt sich die Verpflichtung auf Organisationen und Unternehmen, die staatliche Aufgaben übernehmen wie etwa Universitäten oder der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen.

Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes: Digitales IFG-Portal als Lösung

Die fristgerechte Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes mit 1. September 2025 stellt viele öffentliche Einrichtungen vor eine große Herausforderung. Das IFG-Portal von IT-Kommunal und RUBICON ist eine praxisnahe und bewährte Lösung, die auf die Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes zugeschnitten ist. Es setzt auf bewährte und sichere Systeme wie Acta Nova oder aforms, sowie optionale innovative Services.

Informationen einfach bereitstellen und Anträge beantworten

Das IFG-Portal unterstützt Behörden und öffentliche Einrichtungen dabei, sowohl die proaktive Veröffentlichung von Informationen als auch die Bearbeitung individueller Informationsanfragen effizient zu managen. Das integrierte IFG-Verfahren stellt sicher, dass Anfragen fristgerecht und gemäß den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet, dokumentiert und revisionssicher verwaltet werden. Über das zentrale Organisationstool können Online-Informationsbegehren systematisch geprüft, freigegeben oder in begründeten Fällen abgelehnt werden – bis hin zur rechtssicheren Dokumentation bei möglichen Gerichtsentscheidungen.

Alle Informationen werden sicher über das IFG-Portal verwaltet. Ein modernes, intuitives Dashboard bietet eine zentrale Übersicht über alle Vorgänge und zeigt jederzeit transparent an, wer, was, wann und wohin freigegeben oder publiziert hat.

Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz rechtssicher beantworten

Rechtssicherheit ist gerade beim Thema Informationsfreiheitsgesetz besonders wichtig. Die IFG-Lösung bietet daher auf Wunsch entsprechende Beratungspakete. Mit diesen Paketen erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung rund um das Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim IT-Kommunal-Partner, der Kanzlei vgp. Götzl Pekar Rechtsanwälte. Die Kanzlei verfügt über hohe Expertise und unterstützt sowohl bei der Bearbeitung von Informationsbegehren als auch bei Rechtschutzverfahren.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schnell, rechtskonform und einfach umsetzen

Die oben genannte Lösung in Form des IFG-Portals, samt der optionalen Pakte, ist für Interessierte sofort einsatzbereit. Sie nutzen dazu ein intuitives Web-Portal und buchen die entsprechenden Pakete vorab. Damit ist komplette Kostentransparenz gegeben. Auf Wunsch sind auch Vor-Ort-Installationen auf den eigenen Systemen möglich.

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Entdecken Sie das IFG-Portal und kontaktieren Sie uns dazu unverbindlich. Sie erreichen uns per Telefon +43 1 533 25 55-0 , E-Mail: office@rubicon.eu oder über das Formular unten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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