Rechnungshof lobt Verwaltungsstrafen-Software von RUBICON

Der österreichische Rechnungshof sich hat in seinem Prüfbericht sehr positiv über das neue System zur Abwicklung von Verwaltungsstrafen geäußert. Das auf Acta Nova basierende Verwaltungsstrafenprogramm (VStV) ermöglicht eine österreichweit einheitliche Lösung zur Abwicklung von Verwaltungsstrafen auf Landes- und Bundesebene.

Die Verarbeitung der Delikte erfolgt vollständig elektronisch – von der Erfassung durch die Polizeiorgane bis zur Weiterverarbeitung und dem Vollzug durch die Verwaltungsstrafbehörden sowie der Übergabe von Übertretungsdelikten an ausländische Behörden (Cross-Border-Enforcement). Beispielsweise für Einträge (Punkte) im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Kernaussagen aus dem Prüfbericht

Der Rechnungshof sieht in der Umsetzung des Verwaltungsstrafenprogramms „eine geeignete Lösung zur zeitgemäßen Erfassung von Verkehrsdelikten und der Abwicklung von Verkehrsstrafverfahren“ (Rechnungshofbericht S. 52, Pkt. 13.2).

Auch über das VStV–Kooperationsprojekt des BM.I mit den Bundesländern äußerte sich der Rechnungshof positiv. Im Rahmen des Projekts wurde basierend auf VStV–Behörde eine gemeinsame Plattform für die Länder entwickelt, um eine bundesweit einheitliche Administration von Verwaltungsstrafen zu ermöglichen. Es wird im Bericht als „ein zweckmäßiger und innovativer Ansatz zur verwaltungsübergreifenden Entwicklung von IT–Projekten“ bezeichnet. „Darüber hinaus ist die Aufteilung der verschiedenen Aufgaben auf Arbeitsgruppen und die damit einhergehende Lastenverteilung auf Bund und Länder positiv hervorzuheben“ (Bericht S. 58, Pkt. 15.2).

Abschließend gibt der Rechnungshof folgende Empfehlungen ab: „Das Bundesministerium für Inneres und das Land Oberösterreich sollten das VStV– Kooperationsprojekt mit dem mittelfristigen Ziel einer bundesweiten Ausrollung weiterentwickeln. Jene Länder, die das Modul VStV–Behörde bislang noch nicht einsetzen, wären von den Vorteilen einer bundesweiten Lösung zu überzeugen“ (Bericht S. 107, Pkt. 11).

Zahlen und Fakten

  • Täglich werden in VStV über 30.000 Anzeigen verarbeitet, das sind knapp 23 Anzeigen pro Minute.
  • Knapp 35 % der Verkehrsdelikte durch nicht-österreichische Fahrer werden bspw. von deutschen Lenkern begangen. Der überwiegende Teil mit 99,2 % im Bereich von Geschwindigkeitsübertretungen. Diese Informationen werden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übergeben (Bericht S. 92ff)
  • Über die Anwendung VSTV konnten so über 125 Mio. EUR Einnahmen des Bundes aus Verkehrsstrafen im Jahr 2017 generiert werden (Bericht S. 65).

Neben dem Bundesministerium für Inneres setzen heute bereits folgende Bundesländer VStV flächendeckend erfolgreich ein:

  • Wien
  • Steiermark
  • Oberösterreich
  • Vorarlberg
  • Burgenland

Weitere Rollouts sind 2020 in Tirol und Salzburg geplant.

Der vollständige Rechnungshofbericht ist hier zu finden: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Verkehrsstrafen.pdf

Dunkelgrün: VStV bereits im Einsatz, Hellgrün: Rollout 2020

 
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